Dienstzeugnis in Österreich: Anspruch, Inhalt und was nicht drinstehen darf
Dienstzeugnis in Österreich: Wer hat Anspruch? Was muss drinstehen – und was darf nicht? Zwischenzeugnis, Frist, Kosten & Lehrzeugnis. Überblick vom Profi.
Aktuelle Beiträge zu unseren Schwerpunkten – praxisnah, strukturiert und auf den Punkt.
Dienstzeugnis in Österreich: Wer hat Anspruch? Was muss drinstehen – und was darf nicht? Zwischenzeugnis, Frist, Kosten & Lehrzeugnis. Überblick vom Profi.
Konkurrenzklauseln nach §§ 36 ff AngG: Voraussetzungen, Entgeltgrenze, Konventionalstrafe und typische Fehler – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen in Österreich.
All-in-Vereinbarungen wirken einfach – führen aber häufig zu Streit über Deckungsprüfung und Nachzahlungen. Was Arbeitgeber rechtssicher gestalten und Arbeitnehmer:innen prüfen sollten.
Teil 2: Was Arbeitgeber tun müssen – und was passiert, wenn sie es nicht tun
Was gilt rechtlich – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

In Teil 1 haben wir Grundlagen und die Rolle des Betriebsrats erklärt. In Teil 2 haben wir die Anfechtungsgründe – verpönte Motive und Sozialwidrigkeit – und ihre Rechtsfolgen dargestellt.

In Teil 1 - Grundlagen, Betriebsrat und allgemeiner Kündigungsschutz - haben wir die Grundlagen erklärt: Was eine Kündigung von einer Entlassung unterscheidet, welche Rolle der Betriebsrat spielt und wer grundsätzlich anfechtungsberechtigt ist. In diesem Teil geht es um das Herzstück: die **Anfechtungsgründe**.
Teil 1 - Tatbestände nach dem Gleichbehandlungsgesetz:
Eine Kündigung ausgesprochen – und plötzlich steht man vor Gericht.
Viele Arbeitsverträge enthalten neben einer Konkurrenzklausel auch eine sogenannte Mitarbeiterschutzklausel. Diese soll verhindern, dass ein ehemaliger Arbeitnehmer nach seinem Ausscheiden gezielt Mitarbeiter des früheren Arbeitgebers abwirbt oder mit ihnen geschäftlich zusammenarbeitet. Doch stellt sich häufig eine zentrale arbeitsrechtliche Frage: Gilt für Mitarbeiterschutzklauseln ebenfalls die Entgeltgrenze der Konkurrenzklausel nach dem Angestelltengesetz? Mit dieser Frage befasste sich das Oberlandesgericht Linz (12 Ra 50/25x).
Was Arbeitgeber vor jeder Kündigung wissen müssen Teil 2: Elternteilzeit, Gerichtsverfahren & einvernehmliche Lösung
Das geht nicht so einfach – was Arbeitgeber jetzt wissen müssen Teil 1: Schwangerschaft, Karenz & Papamonat

Abfertigung alt oder neu? Wer welchen Anspruch hat, wie hoch sie ausfällt und was bei Kündigung gilt. Klar erklärt von Laback Law, Wien.

Im Vertrag steht schwarz auf weiß: Änderungen nur schriftlich, keine betriebliche Übung. Trotzdem zahlt der Arbeitgeber die Provision seit Jahren anders als vereinbart – vorbehaltlos, regelmäßig, ohne Kommentar. Kann das eine verbindliche Änderung des Vertrags bewirken? Der OGH hat jetzt klargestellt: **Ja, das kann es.**
**Die AlVG-Novelle (BGBl I 2025/47) bringt ab 1. Jänner 2026 erhebliche Einschränkungen bei der Altersteilzeit – sowohl bei der kontinuierlichen als auch bei der geblockten Variante.** Wer als Arbeitgeber Altersteilzeitvereinbarungen abschließt oder bestehende Vereinbarungen verwaltet, muss die neuen Regeln kennen. Dieser Leitfaden gibt einen strukturierten Überblick über alle relevanten Änderungen und deren praktische Auswirkungen.
Österreichische Unternehmen in Grenzregionen können seit 1. Dezember 2025 auch Drittstaatsangehörige beschäftigen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und täglich oder regelmäßig zur Arbeit einpendeln.** Mit BGBl I 2025/70 wurde im NAG ein neuer Aufenthaltstitel – die „Aufenthaltsbewilligung Grenzgänger" – geschaffen und das AuslBG entsprechend angepasst. Dieser Leitfaden erklärt, was die Neuerung bedeutet, für wen sie gilt – und wie Arbeitgeber in der Praxis davon profitieren können.
Der VwGH stellt klar: Auch bei Kettenüberlassung von Arbeitskräften ist keine gesonderte Beschäftigungsbewilligung erforderlich, wenn die Voraussetzungen des § 18 Abs. 12 AuslBG erfüllt sind.
Die EU hat den temporären Schutz für Vertriebene verlängert. Was bedeutet das für Arbeitgeber in Österreich?

Das HSchG gilt für Unternehmen mit über 250 bzw. 50 Beschäftigten – aber nur für bestimmte Rechtsbereiche. Ein Überblick.

Unternehmen mit 250+ Dienstnehmern müssen seit 25.08.2023 ein Hinweisgebersystem implementiert haben. Ab 17.12.2023 gilt dies auch für Unternehmen ab 50 Beschäftigten.
Personen mit einer blauen Aufenthaltskarte haben seit 21.04.2023 freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Was Arbeitgeber wissen müssen.

Die 56. Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht findet vom 13. bis 15. Oktober 2021 in Zell am See statt.
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