Leistungen

    Arbeitsstrafrecht für Unternehmen in Österreich

    Hohe Strafen vermeiden. Haftungsrisiken steuern. Strukturen absichern.

    Das Risiko beginnt im Alltag

    Arbeitsstrafverfahren entstehen häufig aus Routinekontrollen. Oft sind es nicht vorsätzliche Verstöße, sondern organisatorische Schwächen – bereits formale Fehler können empfindliche Strafen auslösen.

    Unklare Zuständigkeiten in der Organisation
    Fehlende oder lückenhafte Dokumentation
    Fehler bei Entsendungen und grenzüberschreitender Beschäftigung
    Unzureichende interne Kontrollmechanismen
    Mängel bei Arbeitszeitaufzeichnungen
    Probleme mit All-in-Verträgen und Überstundenpauschalen

    Die Folge: Verwaltungsstrafverfahren gegen Geschäftsführung oder Vorstand — Arbeitsstrafrecht ist ein Management-Thema.

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    Wirtschaftliche Konsequenzen

    Die Strafen werden pro Arbeitnehmer und pro Verstoß verhängt und können sich bei mehreren Tatbeständen rasch auf erhebliche Summen kumulieren.

    Geldstrafen

    Mehrere zehntausend Euro – kumuliert pro Arbeitnehmer und Verstoß.

    Persönliche Haftung

    Geschäftsführer:innen und Vorstände haften verwaltungsstrafrechtlich persönlich.

    Vergaberecht

    Verlust der „Zuverlässigkeit“ und Ausschluss aus laufenden Vergabeverfahren.

    Beschäftigungsbewilligungen

    Verweigerung bei wiederholten Verstößen gegen das AuslBG.

    Reputationsschäden

    Eintragungen in Register und erhebliche Imageschäden am Markt.

    Nachforderungen

    Lohn- und Sozialversicherungsbeiträge werden rückwirkend eingefordert.

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    Unsere Leistungen

    Verteidigung im Anlassfall und strukturierte Prävention — für nachhaltige Risikoreduktion.

    Verteidigung

    • Vertretung im Ermittlungsverfahren
    • Verfahren vor Verwaltungsbehörden
    • Verfahren vor Landesverwaltungsgerichten
    • Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
    • Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof

    Prävention

    • Aufbau eines wirksamen Kontroll- und Compliance-Systems
    • Installation verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 VStG
    • Risikoanalyse von Arbeitszeit- und Entgeltmodellen
    • Vorbereitung auf Finanzpolizei- und Arbeitsinspektionsprüfungen
    • Simulation von Behördenprüfungen

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    Für wen wir tätig sind

    Arbeitsstrafrecht betrifft nicht nur die Personalabteilung — es betrifft die Unternehmensleitung.

    Bau- und Baunebengewerbe
    Logistik und Transport
    Gastronomie und Hotellerie
    Produktionsunternehmen
    Unternehmen mit internationalem Personaleinsatz

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    Führungs- & Organisationsverantwortung

    Verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung knüpft an Organisationsmängel an. Entscheidend ist nicht nur die materielle Rechtslage.

    Verantwortung

    Klare Verantwortungszuordnung und dokumentierte Kontrollmechanismen.

    Kontrolle

    Überprüfbare Prozesse und wirksame interne Kontrollsysteme.

    Schutz

    Haftungsrisiken reduzieren, Strafrahmen minimieren, Position stärken.

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    Häufige Fragen zum Arbeitsstrafrecht

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    Arbeitsstrafrechtliche Verfahren erfordern rasches Handeln

    Kontaktieren Sie uns frühzeitig — vor oder unmittelbar nach einer Kontrolle. Arbeitsstrafrecht ist kein Einzelfallthema, es ist Teil moderner Unternehmensführung.

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