Arbeitsrecht·
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    Elternteilzeit beenden – und jetzt?

    Von Mag. Petra Laback, Rechtsanwältin

    Was Arbeitgeber vor jeder Kündigung wissen müssen Teil 2: Elternteilzeit, Gerichtsverfahren & einvernehmliche Lösung

    Elternteilzeit beenden – und jetzt?

    In Teil 1 haben wir erklärt, warum Schwangere, Eltern in Karenz und Väter im Papamonat besonderen Bestandschutz genießen.

    In diesem Teil geht es um die Praxis:

    • Was gilt bei der Elternteilzeit?
    • Wie läuft das Gerichtsverfahren ab?
    • Und wann ist eine einvernehmliche Lösung die bessere Wahl?

    Bestandschutz bei Elternteilzeit

    Wann beginnt der Schutz?

    Der Schutz bei Elternteilzeit beginnt bereits mit der Bekanntgabe des Teilzeitwunsches – frühestens vier Monate vorher.

    Er endet vier Wochen nach dem Ende der Teilzeit, längstens aber vier Wochen nach dem 4. Geburtstag des Kindes.

    Wichtig: Auch Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Bekanntgabe die 3-jährige Betriebszugehörigkeit noch nicht erfüllen, sind bereits geschützt – wenn sie die Voraussetzungen mit Antritt der Teilzeit erfüllen werden.

    Wann ist keine Gerichtszustimmung nötig?

    Eine Ausnahme gilt: Nimmt der Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Arbeitgebers eine weitere Erwerbstätigkeit auf, kann der Arbeitgeber binnen 8 Wochen ab Kenntnis kündigen – ohne Gericht.

    Mündlicher Antrag schützt genauso wie schriftlicher

    Die Rechtsprechung ist hier arbeitnehmerfreundlich. Ein schriftlicher Antrag ist nicht zwingend:

    Wer sich als Arbeitgeber auf Verhandlungen über Elternteilzeit einlässt – auch wenn der Antrag formal mangelhaft war – kann sich später nicht mehr auf diesen Fehler berufen.

    Ab diesem Moment ist für eine Kündigung die gerichtliche Zustimmung erforderlich.


    Vorsicht bei mehreren Kindern

    Praxistipp für Arbeitgeber: Wenn ein Mitarbeiter mehrere Kinder hat, prüfen Sie vor jeder Kündigung genau: Für welches Kind wird die Elternteilzeit beansprucht?

    Beispiel:

    SituationRechtslage
    Elternteilzeit für Kind 1, bereits über 4 Jahre altKündigung ohne Gericht möglich
    Elternteilzeit für Kind 2, wenige Monate altKündigung nur aus engsten Gründen zulässig

    Der Irrtum hier kann teuer werden.


    Vorsicht nach Ende des Bestandschutzes:

    Die Motivkündigungsanfechtung

    Auch nach dem Ende des besonderen Schutzes – also zwischen dem 4. und dem 7./8. Lebensjahr des Kindes – ist Vorsicht geboten.

    Der Arbeitnehmer kann eine Kündigung anfechten, wenn er glaubhaft macht, dass sie wegen der Elternteilzeit ausgesprochen wurde.

    Die Beweislast dreht sich um: Der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass sachliche Gründe für die Kündigung vorlagen (z. B. Umstrukturierung, wirtschaftliche Schwierigkeiten, Wegfall des Arbeitsplatzes, Minderperformance).


    Das Gerichtsverfahren – was Arbeitgeber wissen müssen

    Sofort handeln – nicht zuwarten

    Die Klage auf Zustimmung zur Kündigung oder Entlassung muss unverzüglich nach Bekanntwerden der Gründe eingebracht werden.

    Achtung: Ein Zuwarten von zwei Wochen kann bereits zu spät sein.

    Wer zu lange wartet, verliert möglicherweise das Recht auf Zustimmung – und steht ohne Handlungsmöglichkeit da.

    Klage auf Entlassung UND Kündigung stellen

    Liegen sowohl Entlassungs- als auch Kündigungsgründe vor, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

    Klage auf Zustimmung zur Entlassung, in eventu zur Kündigung.

    Warum? Wenn das Gericht den Entlassungsgrund verneint, bleibt die Möglichkeit zur Kündigung offen. Eine separate spätere Klage kann dann bereits verspätet und damit unzulässig sein.

    Betriebsrat informieren

    Ist im Betrieb ein Betriebsrat eingerichtet, muss dieser gleichzeitig mit der Klageeinbringung informiert werden.

    Nach der Zustimmung: Kündigung rasch aussprechen

    Nach gerichtlicher Zustimmung sollte die Kündigung innerhalb von ein bis zwei Wochen ausgesprochen werden – um das zeitliche Naheverhältnis zur Zustimmung zu wahren.


    Kann der Arbeitnehmer nach der Zustimmung noch anfechten?

    Eine Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit ist nach der Zustimmung kaum noch möglich – die sozialen Umstände wurden im Zustimmungsverfahren bereits berücksichtigt.

    Aber: Eine Anfechtung wegen Motivwidrigkeit oder eines Diskriminierungstatbestands bleibt weiterhin zulässig.


    Einvernehmliche Auflösung: Oft der klügere Weg

    Geht das überhaupt?

    Ja – eine einvernehmliche Auflösung ist auch während des besonderen Bestandschutzes jederzeit möglich.

    Aber: Sie bedarf zwingend der Schriftform. Eine mündliche Einigung ist nicht wirksam.

    Bei Minderjährigen ist zusätzlich eine nachweisliche Belehrung über den Bestandschutz durch das Gericht oder die Arbeiterkammer erforderlich.

    Warum oft die bessere Wahl?

    Gerichtsverfahren auf Zustimmung zur Kündigung können mehrere Monate dauern. Die Gerichte wirken in der Praxis häufig aktiv auf eine einvernehmliche Lösung hin.

    Was kostet eine einvernehmliche Auflösung?

    In der Praxis ist mit einer freiwilligen Abfindung von ca. 60–70 % des laufenden Entgelts bis zum frühestmöglichen Vertragsende zu rechnen.

    FaktorAuswirkung auf Abfindungshöhe
    Starke Kündigungsgründe vorhandenAbfindung eher niedriger
    Keine oder schwache GründeAbfindung eher höher
    Wirtschaftlich angespannte LageEinzelfallabwägung
    Reduzierte NormalarbeitszeitBasis ist die reduzierte Arbeitszeit

    Häufige Fragen (FAQ)

    Kann ich kündigen, wenn ich von der Schwangerschaft nichts wusste? Ja – aber die Kündigung wird nachträglich unwirksam, wenn die Arbeitnehmerin Sie binnen 5 Arbeitstagen informiert und die Schwangerschaft nachweist.

    Muss ich als Arbeitgeber einen Ersatzarbeitsplatz anbieten, bevor ich kündige? Bei betriebsbedingter Kündigung während der Karenz: Ja, das Gericht prüft das sehr genau. Notfalls müssten Sie einen Ersatzplatz sogar durch Kündigung anderer Mitarbeiter freimachen.

    Was kostet das Gerichtsverfahren? Verfahrenskosten und Anwaltskosten – bei einem Verfahren über mehrere Monate kann das erheblich werden. Die einvernehmliche Lösung ist daher oft günstiger.

    Gilt der Schutz auch bei geringfügiger Beschäftigung? Grundsätzlich ja – die Schutzbestimmungen gelten unabhängig vom Beschäftigungsausmaß.

    Was ist, wenn ich die Kündigung zu spät anfechte? Warten Sie als Arbeitgeber zu lange mit der Klage, kann diese als verspätet abgewiesen werden – Sie verlieren damit jede Möglichkeit zur Beendigung während des Schutzeitraums.


    Fazit

    Der besondere Bestandschutz für Eltern ist kein formales Hindernis, das sich leicht umgehen lässt. Er ist ein strukturiertes System mit klaren Regeln – und klaren Konsequenzen bei Fehlern.

    Die wichtigsten Punkte für Arbeitgeber:

    • Sofort handeln – Zuwarten ist gefährlich
    • Klage breit anlegen – Entlassung und Kündigung, in eventu
    • Betriebsrat gleichzeitig informieren
    • Einvernehmliche Auflösung prüfen – oft schneller und günstiger
    • Alle Beendigungsgründe schriftlich dokumentieren
    • Schriftform bei einvernehmlicher Auflösung zwingend einhalten

    Das haben Sie verpasst? Zu Teil 1: Schutz in Schwangerschaft, Karenz & Papamonat →


    Ihr nächster Schritt

    Jeder Fall ist anders – und die Konsequenzen eines Fehlers können erheblich sein.

    Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess: von der Risikoprüfung über das Gerichtsverfahren bis zur Verhandlung einer fairen einvernehmlichen Lösung.

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