Kontrolle durch die Finanzpolizei – was Arbeitgeber und Geschäftsführer jetzt tun sollten
Erstgespräch vereinbarenDie Finanzpolizei kontrolliert Betriebe, Baustellen und Gastronomiebetriebe meist unangekündigt. Geprüft wird vor allem, ob alle Beschäftigten zur Sozialversicherung angemeldet sind, ob ausländische Arbeitskräfte die erforderlichen Bewilligungen haben und ob die Lohnunterlagen vorliegen. Aus einer Kontrolle können mehrere Verfahren gleichzeitig entstehen. Wir beraten und vertreten Unternehmen und Geschäftsführer in ganz Österreich – nach der Kontrolle, im Verwaltungsstrafverfahren und vor den Verwaltungsgerichten.
Kontrolle gehabt oder Post von der Behörde erhalten? Rufen Sie uns an unter 01 919 59 36 (Mo–Fr 09:00–17:00 Uhr) oder senden Sie uns Ihre Unterlagen über das Kontaktformular. Termine in der Kanzlei in Wien oder online per Teams.
Was bei einer Kontrolle geprüft wird
- Anmeldung der Beschäftigten zur Sozialversicherung (ASVG)
- Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte (Ausländerbeschäftigungsgesetz)
- Bereithalten der Lohn- und Meldeunterlagen, Entsendemeldungen (Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz)
- Arbeitskräfteüberlassung und Abgrenzung zu Werkverträgen
- Hinweise auf Scheinunternehmen oder Scheinselbständigkeit
Was nach der Kontrolle folgt
Die Finanzpolizei erstattet bei Verdacht auf Verstöße einen Strafantrag an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft). Von dort erhalten Sie eine Aufforderung zur Rechtfertigung, eine Strafverfügung oder ein Straferkenntnis. Parallel kann die Österreichische Gesundheitskasse Beiträge nachverrechnen und einen Beitragszuschlag vorschreiben. Verwaltungsstrafen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz werden je betroffener Arbeitskraft verhängt und können sich dadurch erheblich summieren. Rechtskräftige Strafen können außerdem in Vergabeverfahren eine Rolle spielen.
Fristen
Gegen eine Strafverfügung kann binnen zwei Wochen Einspruch erhoben werden, gegen ein Straferkenntnis binnen vier Wochen Beschwerde an das Verwaltungsgericht. Die Frist beginnt mit der Zustellung. Mit unserem Fristenrechner für das Verwaltungsrecht können Sie das Fristende berechnen.
Was Sie während und nach der Kontrolle beachten sollten
- Bleiben Sie sachlich und kooperativ; Unterlagen, die bereitzuhalten sind, müssen vorgelegt werden.
- Lesen Sie Niederschriften genau, bevor Sie unterschreiben, und ersuchen Sie um eine Kopie.
- Notieren Sie, wer kontrolliert hat, welche Personen befragt und welche Unterlagen mitgenommen wurden.
- Geben Sie zu Ihrer eigenen Verantwortlichkeit keine vorschnellen Erklärungen ab; Sie müssen sich nicht selbst belasten.
- Lassen Sie Schreiben der Behörde sofort prüfen, damit keine Frist versäumt wird.
Unsere Leistungen
- Prüfung der Vorwürfe und der Unterlagen nach der Kontrolle
- Rechtfertigung, Einspruch und Beschwerde im Verwaltungsstrafverfahren
- Vertretung vor dem Landesverwaltungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht
- Abstimmung mit Verfahren der Österreichischen Gesundheitskasse und der BUAK
- Prüfung der persönlichen Haftung der Geschäftsführung (§ 9 VStG)
- Aufbau eines wirksamen Kontrollsystems, damit sich Verstöße nicht wiederholen
Kontrolle gehabt oder Post von der Behörde erhalten? Rufen Sie uns an unter 01 919 59 36 (Mo–Fr 09:00–17:00 Uhr) oder senden Sie uns Ihre Unterlagen über das Kontaktformular. Termine in der Kanzlei in Wien oder online per Teams.