(Nicht-)Anmeldung zur Sozialversicherung
ASVG-Verstöße: rechtzeitige Anmeldung, Strafen, Nachzahlungen.
Erstgespräch vereinbarenDie rechtzeitige Anmeldung von Dienstnehmern vor Arbeitsantritt ist eine zentrale Pflicht nach dem ASVG. Verstöße werden streng sanktioniert und ziehen regelmäßig Beitragsnachzahlungen nach sich.
Risikofelder
- Anmeldung erst nach Arbeitsantritt
- Falsche Einstufung (freier Dienstvertrag, Werkvertrag)
- Probebeschäftigungen ohne Anmeldung
- Aushilfen und kurzfristige Einsätze
Wirtschaftliche Folgen
- Verwaltungsstrafen pro betroffenem Dienstnehmer
- Beitragsnachverrechnung samt Verzugszinsen
- Säumniszuschläge der ÖGK
- Eintragung in Wiederholungstatbestände
Verteidigung in der Praxis
Häufig geht es um die Abgrenzung Dienstvertrag/Werkvertrag oder um die Frage des tatsächlichen Arbeitsbeginns. Eine saubere Sachverhaltsdarstellung samt Beweismitteln kann das Strafausmaß deutlich reduzieren.
Präventive Maßnahmen
- Standardisierte On-Boarding-Prozesse
- Klare Zuständigkeiten in der Personaladministration
- Checklisten für kurzfristige Einsätze
- Regelmäßige interne Reviews
Häufige Fragen
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Wir prüfen die Bescheide auf formale und inhaltliche Angreifbarkeit und vertreten Sie im Verfahren.
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