Arbeitsstrafrecht

    Verwaltungsstrafverfahren

    Einspruch, Beschwerde, Revision – strukturierte Verteidigung.

    Erstgespräch vereinbaren

    Verwaltungsstrafverfahren werden von Bezirksverwaltungsbehörden, Arbeitsinspektorat oder Finanzpolizei geführt. Die Strafen sind oft empfindlich, die Fristen kurz – eine professionelle Verteidigung sichert Verfahrensrechte und reduziert Strafrahmen.

    Verfahrensablauf

    • Anzeige und Vorermittlungen durch die Behörde
    • Strafverfügung oder Aufforderung zur Rechtfertigung
    • Einspruch binnen zwei Wochen
    • Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht
    • Außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof

    Häufige Auslöser

    • Routinekontrollen durch Arbeitsinspektorat oder Finanzpolizei
    • Anzeigen ehemaliger Dienstnehmer
    • Datenabgleiche der Sozialversicherungsträger
    • Anlassbezogene Prüfungen nach Unfällen oder Beschwerden

    Unsere Verteidigungsstrategie

    Wir prüfen die formale und materielle Rechtmäßigkeit jedes Bescheids, sichern Beweismittel und stellen die richtigen Anträge zur richtigen Zeit. Häufig lassen sich Verfahren bereits durch eine fundierte Rechtfertigung einstellen.

    Fristen und Zeitfenster

    Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen ab Zustellung. Innerhalb dieser Frist müssen Beweisanträge und Argumente strukturiert vorgebracht werden – versäumte Fristen sind regelmäßig nicht reparabel.

    Häufige Fragen

    Strafverfügung erhalten?

    Die Einspruchsfrist von zwei Wochen läuft ab Zustellung. Lassen Sie den Bescheid umgehend prüfen.

    Bescheid prüfen lassen