Arbeitsstrafrecht

    Lohn- und Sozialdumping (LSD-BG)

    Verteidigung bei Unterentlohnungsvorwürfen – kumulative Strafen abwehren.

    Erstgespräch vereinbaren

    Das LSD-BG sanktioniert die Unterentlohnung von Arbeitnehmern gegenüber den kollektivvertraglichen Mindestansprüchen. Die Strafen werden pro Arbeitnehmer und pro Lohnperiode verhängt und können sich rasch zu erheblichen Beträgen summieren.

    Typische Vorwürfe

    • Unterschreitung des kollektivvertraglichen Grundlohns
    • Nicht abgegoltene Überstunden und Zulagen
    • Fehlende oder unvollständige Lohnunterlagen
    • Falsche Einstufung in Verwendungsgruppen

    Verteidigungsansätze

    Wir prüfen die Berechnungsgrundlagen, die Einstufung und die behördliche Sachverhaltsfeststellung. Häufig bestehen Spielräume bei der Auslegung von Kollektivverträgen und bei der Beurteilung der Verantwortlichkeit.

    Häufige Fehler im Vorfeld

    • Pauschalierung von Überstunden ohne Deckungsprüfung
    • All-in-Klauseln ohne Anrechnungsbasis
    • Lückenhafte Arbeitszeitaufzeichnungen
    • Falsche Zuordnung zu Verwendungsgruppen

    Was wir konkret tun

    • Nachrechnung der Entgelte nach Kollektivvertrag
    • Stellungnahme gegenüber dem Kompetenzzentrum LSDB
    • Vertretung im Verwaltungsstrafverfahren
    • Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht

    Häufige Fragen

    LSD-BG-Verfahren eingeleitet?

    Wir prüfen Lohnabrechnungen und Einstufung, bevor sich Strafen pro Arbeitnehmer und Periode kumulieren.

    Lohnunterlagen prüfen lassen