Scheinselbständigkeit – wenn Werkverträge als Dienstverhältnisse eingestuft werden
Erstgespräch vereinbarenUnternehmen arbeiten häufig mit Selbständigen, Werkunternehmern oder freien Dienstnehmern. Stellt sich bei einer Prüfung heraus, dass die Tätigkeit tatsächlich wie ein Dienstverhältnis ausgeübt wurde, wird der Vertrag umgedeutet. Die Folgen treffen das Unternehmen und häufig auch die Geschäftsführung persönlich. Wir prüfen die Einstufung, vertreten Sie in den Verfahren und helfen, Verträge künftig richtig zu gestalten.
Prüfung angekündigt oder Bescheid erhalten? Rufen Sie uns an unter 01 919 59 36 (Mo–Fr 09:00–17:00 Uhr) oder nutzen Sie das Kontaktformular. Termine in Wien oder online per Teams.
Wann von Scheinselbständigkeit gesprochen wird
Entscheidend ist nicht die Bezeichnung des Vertrages, sondern wie die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Für ein Dienstverhältnis sprechen etwa Weisungsgebundenheit hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsablauf, die Eingliederung in den Betrieb, die persönliche Arbeitspflicht und die Arbeit mit Betriebsmitteln des Auftraggebers. Ein Werkvertrag setzt dagegen ein abgrenzbares Werk und eine eigene unternehmerische Struktur voraus.
Wie Umdeutungen entstehen
Meist im Rahmen einer Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge (früher GPLA, heute PLB), einer Kontrolle der Finanzpolizei oder eines Leistungsantrags der betroffenen Person, etwa nach Beendigung der Zusammenarbeit.
Mögliche Folgen
- Nachverrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen, in der Regel für mehrere Jahre rückwirkend, sowie Beitragszuschläge
- Nachforderung von Lohnsteuer und Lohnnebenkosten
- Verwaltungsstrafen wegen fehlender Anmeldung zur Sozialversicherung
- Verfahren wegen Unterentlohnung nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, wenn das kollektivvertragliche Entgelt unterschritten wurde
- arbeitsrechtliche Ansprüche der betroffenen Person, etwa Sonderzahlungen, Urlaub und Kündigungsentschädigung
- persönliche Haftung der Geschäftsführung
Unsere Leistungen
- Prüfung der richtigen Einstufung der Arbeitnehmer
- Vertretung gegenüber Österreichischer Gesundheitskasse und Finanzamt sowie in Beschwerdeverfahren
- Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren
- Vertretung bei arbeitsrechtlichen Ansprüchen
- Prüfung und Gestaltung von Werk-, Subunternehmer- und freien Dienstverträgen
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