Grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung
AÜG, LSD-BG und ZKO-Meldungen bei länderübergreifenden Einsätzen.
Erstgespräch vereinbarenDie Überlassung von Arbeitskräften nach Österreich unterliegt strengen Melde- und Dokumentationspflichten. Verstöße gegen das AÜG und das LSD-BG werden empfindlich bestraft.
Pflichten im Überblick
- ZKO-Meldung vor Arbeitsbeginn
- Bereithalten der Lohnunterlagen in Österreich
- Einhaltung der österreichischen Mindestlöhne
- Sozialversicherungs- und A1-Dokumentation
Haftung in der Vertragskette
Der Beschäftiger haftet gegenüber dem Überlasser und gegenüber den überlassenen Arbeitnehmern für die Einhaltung wesentlicher Bestimmungen. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung reduziert Haftungsrisiken erheblich.
Typische Beanstandungen
- Verspätete oder fehlerhafte ZKO-Meldung
- Lohnunterlagen nicht in deutscher Sprache
- Abweichung von der gemeldeten Tätigkeit
- Fehlende Anpassung an österreichische Kollektivverträge
Was wir leisten
- Prüfung und Gestaltung von Überlassungsverträgen
- Compliance-Konzept für ZKO und LSD-BG
- Vertretung im Verwaltungsstrafverfahren
- Verteidigung in Haftungsfragen gegenüber Beschäftigern
Häufige Fragen
Überlassung nach Österreich geplant?
Wir entwickeln einen rechtssicheren Compliance-Rahmen für ZKO-Meldungen, Entgelt und Haftung.
Compliance-Konzept anfragen