Arbeitsstrafrecht

    Grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung

    AÜG, LSD-BG und ZKO-Meldungen bei länderübergreifenden Einsätzen.

    Erstgespräch vereinbaren

    Die Überlassung von Arbeitskräften nach Österreich unterliegt strengen Melde- und Dokumentationspflichten. Verstöße gegen das AÜG und das LSD-BG werden empfindlich bestraft.

    Pflichten im Überblick

    • ZKO-Meldung vor Arbeitsbeginn
    • Bereithalten der Lohnunterlagen in Österreich
    • Einhaltung der österreichischen Mindestlöhne
    • Sozialversicherungs- und A1-Dokumentation

    Haftung in der Vertragskette

    Der Beschäftiger haftet gegenüber dem Überlasser und gegenüber den überlassenen Arbeitnehmern für die Einhaltung wesentlicher Bestimmungen. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung reduziert Haftungsrisiken erheblich.

    Typische Beanstandungen

    • Verspätete oder fehlerhafte ZKO-Meldung
    • Lohnunterlagen nicht in deutscher Sprache
    • Abweichung von der gemeldeten Tätigkeit
    • Fehlende Anpassung an österreichische Kollektivverträge

    Was wir leisten

    • Prüfung und Gestaltung von Überlassungsverträgen
    • Compliance-Konzept für ZKO und LSD-BG
    • Vertretung im Verwaltungsstrafverfahren
    • Verteidigung in Haftungsfragen gegenüber Beschäftigern

    Häufige Fragen

    Überlassung nach Österreich geplant?

    Wir entwickeln einen rechtssicheren Compliance-Rahmen für ZKO-Meldungen, Entgelt und Haftung.

    Compliance-Konzept anfragen