Immobilienrecht·

    Treuhändige Abwicklung beim Immobilienkauf

    Von Mag. Petra Laback, Rechtsanwältin

    Sicherheit für Käufer, Verkäufer und Bank

    Treuhändige Abwicklung beim Immobilienkauf

    Treuhändige Abwicklung beim Immobilienkauf: Sicherheit für Käufer, Verkäufer und Bank

    Wer eine Liegenschaft kauft oder verkauft, steht vor einem klassischen Dilemma: Der Käufer will erst zahlen, wenn er Eigentümer ist – der Verkäufer will erst zustimmen, wenn er das Geld hat. Die Lösung heißt Treuhandschaft.

    Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist die treuhändige Abwicklung durch einen Rechtsanwalt oder Notar heute Standard. Sie schützt alle Beteiligten vor Übervorteilung, stellt sicher, dass Zahlung und Eigentumsübergang Zug um Zug erfolgen, und bildet das rechtliche Fundament jeder seriösen Liegenschaftstransaktion. Dieser Leitfaden erklärt, wie die Treuhandschaft funktioniert, wer beteiligt ist – und worauf Sie beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie achten sollten.


    Das Problem: Zahlung und Eigentumsübergang können nicht gleichzeitig erfolgen

    Beim Kauf einer Liegenschaft kann das Eigentumsrecht nicht sofort im Grundbuch eingetragen werden – zwischen Vertragsabschluss und tatsächlicher Eintragung vergehen je nach Auslastung der Gerichte Wochen oder Monate. Das schafft eine strukturelle Schutzlücke:

    • Der Käufer möchte den Kaufpreis erst bezahlen, wenn er als neuer Eigentümer im Grundbuch steht.
    • Der Verkäufer möchte der Grundbucheintragung erst zustimmen, wenn er den Kaufpreis tatsächlich erhalten hat.

    Ohne Absicherung könnte ein böswilliger Käufer sich ins Grundbuch eintragen lassen und den Kaufpreis schuldig bleiben. Oder ein böswilliger Verkäufer könnte den Kaufpreis kassieren und die Zustimmung zum Eigentumsübergang verweigern.

    Die Treuhandschaft löst dieses Dilemma: Ein unabhängiger Treuhänder – in der Praxis ein Rechtsanwalt oder Notar – nimmt den Kaufpreis entgegen und gibt ihn erst dann an den Verkäufer weiter, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind: Der Käufer ist als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen, und allfällige Bankpfandrechte sind wirksam begründet. Schlägt die Transaktion aus irgendeinem Grund fehl, erhält der Käufer seinen Kaufpreis vom Treuhänder zurück.


    Was ist Treuhandschaft? Kurz erklärt

    Rechtlich betrachtet ist die Treuhandschaft ein Verhältnis, bei dem der Treugeber (Käufer, Verkäufer oder Bank) dem Treuhänder (Rechtsanwalt) ein Recht – typischerweise die Verfügung über einen Geldbetrag – überträgt, verbunden mit der strikten Weisung, dieses Recht nur in einer bestimmten Weise zu verwenden.

    Der Treuhänder handelt dabei:

    • im eigenen Namen (er ist Kontoinhaber des Treuhandkontos), aber
    • auf fremde Rechnung (das Geld gehört wirtschaftlich dem Treugeber).

    Zwei Elemente machen die Treuhandschaft aus: die Treuhandabrede (die schuldrechtliche Vereinbarung über den Zweck) und das Treuhandgut (der tatsächlich übertragene Kaufpreis auf dem Anderkonto).


    Wer ist an der Treuhandschaft beteiligt?

    Beim typischen kreditfinanzierten Liegenschaftskauf sind vier Parteien eingebunden:

    1. Der Käufer

    Der Käufer überweist den Kaufpreis (Eigenmittel und Kreditbetrag) auf das Treuhandkonto und beauftragt den Treuhänder, diesen Betrag erst dann an den Verkäufer weiterzuleiten, wenn:

    • er als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, und
    • das Bankpfandrecht ordnungsgemäß begründet wurde.

    Zusätzlich lässt der Treuhänder zu Beginn üblicherweise eine Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung im Grundbuch anmerken. Diese Anmerkung schützt den Käufer, denn sie signalisiert jedem weiteren Interessenten, dass die Liegenschaft bereits einen Käufer hat – und verhindert, dass sie innerhalb der Anmerkungsfrist erneut veräußert oder belastet werden kann.

    Ist die Liegenschaft noch mit Pfandrechten oder anderen Lasten belastet, stellt der Treuhänder zudem sicher, dass der Kaufpreis erst nach vollständiger Lastenfreistellung an den Verkäufer ausgezahlt wird.

    2. Der Verkäufer

    Der Verkäufer willigt in die treuhändige Abwicklung ein und erteilt dem Treuhänder die erforderlichen Vollmachten für die Grundbucheintragung. Er erhält den Kaufpreis erst dann ausgezahlt, wenn der Käufer rechtswirksam als neuer Eigentümer eingetragen ist. Diese Konstruktion schützt auch den Verkäufer: Er bleibt bücherlicher Eigentümer, solange keine gesicherte Kaufpreiszahlung erfolgt ist.

    3. Die finanzierende Bank

    Finanziert eine Bank den Kauf, schließt sie mit dem Treuhänder einen eigenen Treuhandvertrag. Die Bank ruft die Kreditvaluta direkt über den Treuhänder ab – und zwar Zug um Zug mit der Eintragung des Eigentumsrechts des Käufers und des vereinbarten Pfandrechts im Grundbuch. Diese Konstruktion stellt für die Bank sicher, dass:

    • der Kreditbetrag tatsächlich für den Liegenschaftskauf verwendet wird, und
    • das vereinbarte Pfandrecht gleichzeitig mit dem Eigentumsrecht eingetragen wird.

    4. Der Treuhänder (Rechtsanwalt)

    Der Treuhänder koordiniert das gesamte Zug-um-Zug-Geschäft: Er nimmt den Kaufpreis entgegen, stellt den Grundbuchsantrag, überwacht die Eintragungen und leitet den Kaufpreis erst weiter, wenn alle vereinbarten Bedingungen erfüllt sind.


    Rechtsanwaltliche Treuhandschaft

    Rechtsanwälte wickeln Treuhandschaften nach den Richtlinien der jeweils regional zuständigen Rechtsanwaltskammer ab – diese können von Bundesland zu Bundesland leicht abweichen.

    Exemplarisch für Wien: Die Rechtsanwaltskammer Wien betreibt das Elektronische Anwaltliche Treuhandbuch (eATHB). Seine wichtigsten Merkmale:

    • Für Treuhandschaften sind elektronisch gesicherte Anderkonten bei eigens zertifizierten Lizenzbanken zu verwenden.
    • Jede Verfügung über das Anderkonto setzt das elektronische Freigabesiegel der Rechtsanwaltskammer voraus – eine zusätzliche Kontrollinstanz, die Malversationen nahezu ausschließt.
    • Alle Parteien erhalten eine schriftliche Bestätigung des gesicherten Anderkontos.
    • Die Rechtsanwaltskammer hat für diese Treuhandschaften eine Vertrauensschadenversicherung abgeschlossen (Versicherungssumme bis zu € 15 Mio. je Fall, maximal € 30 Mio. je Versicherungsperiode). Der Versicherungsschutz beginnt mit der Gutschrift auf dem gesicherten Anderkonto.

    Wichtig: Für Beträge, die nicht über das elektronisch gesicherte Konto abgewickelt werden, besteht kein Versicherungsschutz. Überweisen Sie Kaufpreis und Eigenmittel daher ausschließlich auf das Ihnen schriftlich bestätigte Anderkonto.


    Das Anderkonto: Was steckt dahinter?

    Das Anderkonto (auch: Treuhandkonto) ist das zentrale Instrument jeder Liegenschaftstreuhandschaft. Es ist ein eigenes, für jede einzelne Treuhandschaft eingerichtetes Konto, das folgende Eigenschaften hat:

    • Kontoinhaber ist der Treuhänder (Rechtsanwalt) – er ist auch der einzige Verfügungsberechtigte.
    • Das Geld gehört wirtschaftlich aber dem Treugeber (Käufer). Bei einer Insolvenz des Treuhänders hat der Käufer ein Aussonderungsrecht am Treuhandvermögen – es fällt also nicht in die Insolvenzmasse.
    • Eigen- und Fremdgelder des Treuhänders dürfen auf dem Anderkonto nicht vermischt werden.

    Geldwäsche-Compliance: Da Liegenschaftstransaktionen ein erhöhtes Risiko für Geldwäscherei aufweisen, unterliegen Rechtsanwälte bei der Treuhandabwicklung strengen gesetzlichen Sorgfaltspflichten. Sie sind verpflichtet, die Identität aller Treugeber und des wirtschaftlichen Eigentümers festzustellen, das Wirtschaftliche Eigentümer-Register (WiEReG) einzusehen und gegebenenfalls an die Geldwäschemeldestelle zu berichten. Ab 10. Juli 2027 gilt in diesem Bereich eine neue EU-Geldwäscheverordnung, die die Sorgfaltspflichten weiter verschärft und die Bagatellgrenze auf € 10.000 senkt.


    Was kostet die Treuhandschaft?

    Die Vergütung des Treuhänders richtet sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) sowie den Autonomen Honorarrichtlinien der Rechtsanwälte (AHR). Diese gesetzlichen Tarife sind Höchstgrenzen – in der Praxis wird häufig ein Pauschalbetrag vereinbart, der gesondert ausgewiesen und transparent kommuniziert werden sollte.

    Die Kosten der Treuhandschaft sind Teil der Kaufnebenkosten und sollten bei der Gesamtkalkulation des Immobilienerwerbs von Anfang an berücksichtigt werden.


    Praxistipps: Was Sie unbedingt beachten sollten

    Nur auf das bestätigte Anderkonto überweisen. Zahlen Sie Kaufpreis und Eigenmittel ausschließlich auf das Anderkonto, das Ihnen vom Treuhänder schriftlich mitgeteilt und von der Kammer bestätigt wurde. Abweichende Zahlungsaufforderungen per E-Mail oder Telefon sind ein klassisches Warnsignal für Betrug.

    Einzahlungen erst nach Bestätigung der Treuhandaufnahme. Überweisen Sie erst dann, wenn die Aufnahme der Treuhandschaft im elektronischen Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer Wien (eATHB RAK Wien) bestätigt ist – denn erst dann greift der Versicherungsschutz.

    Lastenfreiheit prüfen lassen. Ist die Liegenschaft mit Pfandrechten oder sonstigen Lasten belastet, muss die Treuhandvereinbarung explizit regeln, dass der Kaufpreis erst nach vollständiger Lastenfreistellung ausgezahlt wird. Lassen Sie sich die Lastenfreiheit durch einen Grundbuchsauszug nachweisen.

    Rangordnung anmerken lassen. Der Treuhänder sollte zu Beginn eine Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung im Grundbuch anmerken. Diese sichert Ihren Rang als Käufer und verhindert, dass die Liegenschaft in der Zwischenzeit anderweitig veräußert oder belastet wird.

    Vollständigkeit der Treuhandvereinbarung. Die Treuhandvereinbarung sollte alle wesentlichen Auszahlungsbedingungen klar und abschließend regeln – insbesondere die konkreten Voraussetzungen für die Kaufpreisauszahlung an den Verkäufer, die Behandlung allfälliger Lasten und die Rückabwicklung für den Fall, dass die Transaktion scheitert.


    Zusammenfassung: Wofür schützt die Treuhandschaft?

    ParteiSchutz durch Treuhandschaft
    KäuferErhält Kaufpreis zurück, wenn Eigentumsübergang scheitert; Lastenfreistellung gesichert
    VerkäuferEigentumsübergang erst nach gesicherter Kaufpreiszahlung; kein Risiko der Nichtbezahlung
    Finanzierende BankPfandrecht wird Zug um Zug mit Eigentumsrecht eingetragen; Kreditbetrag zweckgebunden verwendet
    Alle BeteiligtenUnabhängige, standesrechtlich überwachte Abwicklung; Versicherungsschutz über Kammer

    Unsere Leistung

    Die treuhändige Abwicklung ist weit mehr als das Führen eines Anderkontos. Sie setzt eine sorgfältige Vertragsgestaltung, präzise Formulierung der Auszahlungsbedingungen, lückenlose Koordination mit Grundbuchsgericht und finanzierenden Banken sowie fundierte Kenntnis des Immobilien- und Grundbuchsrechts voraus.

    LABACK LAW übernimmt für Sie:

    • die Errichtung des Kaufvertrags und der Treuhandvereinbarung
    • die Eröffnung und Verwaltung des gesicherten Anderkontos
    • die Anmerkung der Rangordnung im Grundbuch
    • die Koordination mit der finanzierenden Bank
    • die Lastenfreistellung und vollständige grundbücherliche Durchführung
    • die Beantragung der Grundbuch-Eintragungsgebührenbefreiung (sofern die Voraussetzungen vorliegen)

    Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch – wir begleiten Ihren Immobilienkauf von der Vertragsgestaltung bis zur Schlüsselübergabe.


    Rechtlicher Hinweis: Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: Mai 2026. Maßgebliche Grundlagen: §§ 8a–f RAO, § 10a RAO; Statut 2025 der Treuhandeinrichtung der RAK Wien; FM-GwG BGBl I 2026/118; VO (EU) 2024/1624.