
Whistleblowing
Für welche Rechtsbereiche gilt das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das HSchG gilt für Unternehmen mit über 250 bzw. 50 Beschäftigten – aber nur für bestimmte Rechtsbereiche. Ein Überblick.
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Das HSchG gilt für Unternehmen mit über 250 bzw. 50 Beschäftigten – aber nur für bestimmte Rechtsbereiche. Ein Überblick.

Unternehmen mit 250+ Dienstnehmern müssen seit 25.08.2023 ein Hinweisgebersystem implementiert haben. Ab 17.12.2023 gilt dies auch für Unternehmen ab 50 Beschäftigten.
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