Neue Aufenthaltsbewilligung für drittstaatsangehörige Grenzgänger ab 1. Dezember 2025
Österreichische Unternehmen in Grenzregionen können seit 1. Dezember 2025 auch Drittstaatsangehörige beschäftigen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und täglich oder regelmäßig zur Arbeit einpendeln.** Mit BGBl I 2025/70 wurde im NAG ein neuer Aufenthaltstitel – die „Aufenthaltsbewilligung Grenzgänger" – geschaffen und das AuslBG entsprechend angepasst. Dieser Leitfaden erklärt, was die Neuerung bedeutet, für wen sie gilt – und wie Arbeitgeber in der Praxis davon profitieren können.