StartseiteImmobilienrechtBTVG-Verträge und Projekte
    BTVG & Treuhand

    Rechtssichere Abwicklung
    von Bauträgerprojekten.

    Treuhandschaft nach dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG) für Bauträger und Erwerber – strukturiert, transparent und regulatorisch abgesichert.

    Das Bauträgervertragsgesetz – rechtlicher Rahmen

    Das BTVG ist das zentrale Schutzgesetz für Erwerber bei Bauträgerprojekten. Es regelt die Sicherung von Vorauszahlungen, definiert Treuhandpflichten und stellt die grundbücherliche Absicherung in den Mittelpunkt.

    Schutz bei Vorauszahlungen

    Das BTVG schützt Erwerber vor dem Risiko, Zahlungen zu leisten, bevor das Eigentum gesichert ist. Es definiert Sicherungsmodelle, die vor Kapitalverlust bei Bauträgerprojekten schützen.

    Grundbücherliche Sicherstellung

    Die grundbücherliche Sicherstellung gewährleistet, dass der Erwerber eine dingliche Absicherung erhält – unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Bauträgers.

    Gesetzliche Sicherungsmodelle

    Ratenplan nach Baufortschritt, treuhändige Abwicklung oder Bankgarantie – das BTVG bietet verschiedene Modelle mit unterschiedlicher Risikoprofilierung.

    Rolle des Treuhänders

    Der Treuhänder überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, verwaltet Kaufpreiszahlungen und stellt die ordnungsgemäße Abwicklung sicher.

    Treuhandschaft

    Treuhandschaft nach dem BTVG

    Der Treuhänder ist zur Neutralität verpflichtet und hat sowohl gesetzliche als auch vertragliche Pflichten gegenüber allen Beteiligten. Eine fehlerhafte Abwicklung kann erhebliche Haftungsfolgen auslösen.

    • Überwachung der gesetzlichen Sicherung des Erwerbers
    • Prüfung der Fälligkeit einzelner Raten nach Baufortschritt
    • Verwaltung und treuhändige Verwahrung der Kaufpreiszahlungen
    • Sicherstellung der Eintragung im Grundbuch
    • Kontrolle der Einhaltung des gewählten Sicherungsmodells
    • Koordination mit finanzierenden Banken und Sachverständigen
    Für Bauträger

    Leistungen für Bauträger

    Wir unterstützen Bauträger bei der rechtssicheren Strukturierung und Abwicklung von Projekten – mit dem Ziel effizienter Durchführung ohne Verzögerungen.

    • Strukturierung des Sicherungsmodells nach BTVG
    • Gestaltung und Prüfung von Bauträgerverträgen
    • Implementierung von Ratenplänen nach Baufortschritt
    • Abstimmung mit finanzierenden Banken und Kreditgebern
    • Koordination mit Notaren, Behörden und Sachverständigen
    • Vorbereitung der grundbücherlichen Durchführung
    Für Erwerber

    Leistungen für Erwerber

    Für Erwerber prüfen wir Vertragsstrukturen, Sicherungsmodelle und Treuhandvereinbarungen – mit Fokus auf Transparenz und rechtliche Absicherung vor Zahlung.

    • Prüfung der BTVG-Konformität des Bauträgervertrags
    • Bewertung des gewählten Sicherungsmodells
    • Prüfung der Ratenfälligkeit und Auszahlungsvoraussetzungen
    • Analyse der Treuhandvereinbarung
    • Einschätzung von Rücktrittsrechten und Fristen
    • Prüfung der Fertigstellungsregelungen und Übergabebedingungen
    Sicherung

    Sicherungsmodelle nach dem BTVG

    Die Wahl des Sicherungsmodells hat erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Auswirkungen – für Bauträger und Erwerber gleichermaßen.

    Ratenplan nach Baufortschritt

    Der Kaufpreis wird in Raten fällig, die an den nachgewiesenen Baufortschritt geknüpft sind. Die Fälligkeit setzt einen Sachverständigennachweis voraus. Das in der Praxis häufigste Modell.

    Bankgarantie

    Eine Bank garantiert dem Erwerber die Rückzahlung geleisteter Zahlungen bei Nichterfüllung. Bietet ein hohes Maß an Sicherheit, ist aber mit Kosten für den Bauträger verbunden.

    Grundbücherliche Sicherstellung

    Der Erwerber erhält eine dingliche Sicherung im Grundbuch. Die Rangordnung schützt vor zwischenzeitlichen Verfügungen des Bauträgers über die Liegenschaft.

    Ratenplan

    Ratenplan & Baufortschritt

    Der Ratenplan ist das in der Praxis häufigste Sicherungsmodell. Er bietet Bauträgern Planungssicherheit und Erwerbern Schutz vor Vorleistung.

    Fälligkeit nach Baufortschritt

    Raten werden erst fällig, wenn ein Sachverständiger den entsprechenden Baufortschritt bestätigt hat. Ohne Nachweis keine Zahlungspflicht.

    Rolle des Sachverständigen

    Ein unabhängiger Sachverständiger prüft und bestätigt den Baufortschritt. Diese Bestätigung ist Voraussetzung für die Freigabe durch den Treuhänder.

    Dokumentationsanforderungen

    Lückenlose Dokumentation des Baufortschritts schützt beide Seiten – den Bauträger vor unberechtigten Einwänden, den Erwerber vor voreiliger Zahlung.

    Risiken bei Abweichungen

    Werden Raten ohne korrekten Nachweis eingefordert oder ausgezahlt, entstehen Haftungsrisiken für Bauträger und Treuhänder.

    Grundbuch

    Grundbuch und Sicherstellung

    Die grundbücherliche Absicherung ist zentraler Bestandteil der BTVG-konformen Abwicklung. Rangordnung, Eintragung von Wohnungseigentum und Treuhandabwicklung müssen lückenlos koordiniert werden.

    • Anmerkung der Rangordnung zur Sicherung des Erwerbers
    • Eintragung von Wohnungseigentum nach Fertigstellung
    • Treuhändige Kaufpreisabwicklung und Lastenfreistellung
    • Löschung von Sicherheiten nach vollständiger Abwicklung
    Konflikte

    Konflikte im Bauträgerrecht

    Streitigkeiten im Bauträgerrecht betreffen häufig Bauverzögerungen, Ratenfälligkeit oder Gewährleistung. Eine frühzeitige rechtliche Einordnung ist entscheidend für die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen.

    Bauverzögerungen

    Erhebliche Verzögerungen können Rücktrittsrechte und Schadenersatzansprüche auslösen – abhängig von der vertraglichen Regelung und der Ursache.

    Rücktritt vom Bauträgervertrag

    Das BTVG sieht unter bestimmten Voraussetzungen Rücktrittsrechte vor – etwa bei mangelhafter Sicherung oder erheblichen Vertragsverletzungen.

    Gewährleistung bei Baumängeln

    Verbesserung, Preisminderung oder Schadenersatz – die Durchsetzung setzt rasche Dokumentation und fristgerechte Geltendmachung voraus.

    Insolvenz des Bauträgers

    Bei Insolvenz greifen die gesetzlichen Sicherungsmechanismen. Die Effektivität hängt vom gewählten Sicherungsmodell ab.

    Streitigkeiten über Ratenfälligkeit

    Unstimmigkeiten über den Baufortschritt oder die Fälligkeit einzelner Raten erfordern eine sachverständige Beurteilung und rechtliche Einordnung.

    Präzise Umsetzung. Klare Kommunikation.

    Die Treuhandschaft nach dem BTVG erfordert präzise rechtliche Umsetzung und klare Kommunikation zwischen Bauträger, Erwerber und finanzierenden Instituten.

    Eine strukturierte Abwicklung reduziert Haftungsrisiken und stärkt das Vertrauen in das Projekt.

    Häufige Fragen zu BTVG-Verträgen und Projekten

    Antworten auf zentrale Fragen zu BTVG, Treuhand, Sicherungsmodellen und Rücktrittsrechten.

    BTVG-Projekt rechtssicher strukturieren

    Ob als Bauträger, Erwerber oder Investor – wir begleiten Bauträgerprojekte von der Vertragsgestaltung bis zur grundbücherlichen Durchführung.