Verstöße gegen AZG und ARG
Arbeitszeit, Ruhezeiten, Aufzeichnungspflichten.
Erstgespräch vereinbarenDas Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz definieren strenge Grenzen für Tages- und Wochenarbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten. Verstöße werden vom Arbeitsinspektorat regelmäßig kontrolliert.
Häufige Beanstandungen
- Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit
- Verletzung von Ruhezeiten und Ruhepausen
- Unzureichende oder fehlende Arbeitszeitaufzeichnungen
- Sonn- und Feiertagsbeschäftigung ohne Ausnahmegrund
Verantwortlichkeit
Verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich sind regelmäßig die Geschäftsführung oder ein wirksam bestellter verantwortlicher Beauftragter nach § 9 VStG. Die Strafen werden je Arbeitnehmer und je Verstoß verhängt.
Aufzeichnungspflichten
- Tägliche Erfassung von Beginn, Ende, Pausen
- Aufbewahrung über mehrere Jahre
- Korrekte Erfassung von Reise- und Bereitschaftszeiten
- Sonderregelungen für leitende Angestellte
Präventive Maßnahmen
- Klare Arbeitszeitmodelle und Schichtpläne
- Digitale Zeiterfassung
- Schulung von Führungskräften
- Interne Kontrolle vor Behördenprüfungen
Häufige Fragen
Prüfung des Arbeitsinspektorats erwartet?
Wir prüfen Arbeitszeitmodelle und Aufzeichnungen vorab und begleiten Sie durch die Kontrolle.
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