Arbeitsstrafrecht

    Verstöße gegen AZG und ARG

    Arbeitszeit, Ruhezeiten, Aufzeichnungspflichten.

    Erstgespräch vereinbaren

    Das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz definieren strenge Grenzen für Tages- und Wochenarbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten. Verstöße werden vom Arbeitsinspektorat regelmäßig kontrolliert.

    Häufige Beanstandungen

    • Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit
    • Verletzung von Ruhezeiten und Ruhepausen
    • Unzureichende oder fehlende Arbeitszeitaufzeichnungen
    • Sonn- und Feiertagsbeschäftigung ohne Ausnahmegrund

    Verantwortlichkeit

    Verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich sind regelmäßig die Geschäftsführung oder ein wirksam bestellter verantwortlicher Beauftragter nach § 9 VStG. Die Strafen werden je Arbeitnehmer und je Verstoß verhängt.

    Aufzeichnungspflichten

    • Tägliche Erfassung von Beginn, Ende, Pausen
    • Aufbewahrung über mehrere Jahre
    • Korrekte Erfassung von Reise- und Bereitschaftszeiten
    • Sonderregelungen für leitende Angestellte

    Präventive Maßnahmen

    • Klare Arbeitszeitmodelle und Schichtpläne
    • Digitale Zeiterfassung
    • Schulung von Führungskräften
    • Interne Kontrolle vor Behördenprüfungen

    Häufige Fragen

    Prüfung des Arbeitsinspektorats erwartet?

    Wir prüfen Arbeitszeitmodelle und Aufzeichnungen vorab und begleiten Sie durch die Kontrolle.

    Arbeitszeit-Check anfragen