Arbeitsstrafrecht

    Sozialbetrug

    SBBG, Scheinunternehmen und falsche Sozialleistungsangaben.

    Erstgespräch vereinbaren

    Das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz erfasst insbesondere Scheinunternehmen, Scheinanmeldungen und das Vorenthalten von Beiträgen. Die Verfahren werden parallel verwaltungs- und strafrechtlich geführt.

    Typische Konstellationen

    • Feststellung als Scheinunternehmen nach SBBG
    • Scheinanmeldungen zur Sozialversicherung
    • Durchgriffshaftung in Subunternehmerketten
    • Auftraggeberhaftung für nicht abgeführte Beiträge

    Folgen einer SBBG-Feststellung

    • Eintragung in die Liste der Scheinunternehmen
    • Haftung der Auftraggeber für Entgelt und Beiträge
    • Auftragssperren in Vergabeverfahren
    • Begleitende Strafverfahren gegen Verantwortliche

    Verteidigung für Auftraggeber

    Auch wer mit einem als Scheinunternehmen eingestuften Subunternehmer zusammengearbeitet hat, ist in Haftung genommen. Wir prüfen die Sorgfaltspflichten und verteidigen gegen unberechtigte Inanspruchnahmen.

    Prävention in der Lieferkette

    • Strukturierte Subunternehmer-Auswahl
    • Dokumentation der Sorgfaltsprüfungen
    • Vertragliche Absicherung
    • Frühwarnindikatoren in der Buchhaltung

    Häufige Fragen

    Vorwurf des Sozialbetrugs?

    Bei parallelen verwaltungs- und strafrechtlichen Verfahren ist eine abgestimmte Verteidigung entscheidend.

    Verteidigung anfragen