Organisierte Schwarzarbeit
§ 153e StGB – gewerbsmäßig organisierte Schwarzarbeit.
Erstgespräch vereinbaren§ 153e StGB stellt die organisierte Schwarzarbeit unter gerichtliche Strafe. Die Verfahren sind regelmäßig umfangreich und betreffen mehrere Beschuldigte aus Subunternehmerketten.
Unsere Verteidigung
- Akteneinsicht und Strukturierung umfangreicher Verfahren
- Koordination mit Mitverteidigern
- Strategie gegenüber WKStA und Finanzpolizei
Typische Ermittlungsmaßnahmen
- Hausdurchsuchungen und Sicherstellungen
- Auswertung von Buchhaltung und Kommunikation
- Vernehmungen von Arbeitnehmern und Auftraggebern
- Begleitende Vermögenssicherungen
Strafrahmen und Folgen
Es drohen Freiheitsstrafen sowie umfangreiche vermögensrechtliche Anordnungen. Begleitend werden regelmäßig Verfahren wegen Vorenthaltens von Beiträgen und nach LSD-BG geführt.
Verteidigung im Verbund
In Mehrpersonenverfahren ist die Koordination der Verteidigung besonders wichtig. Wir bringen Erfahrung aus komplexen Wirtschaftsstrafverfahren in die Strategieplanung ein.
Häufige Fragen
Hausdurchsuchung oder Vernehmung?
In Mehrpersonenverfahren entscheidet die frühe Strategie über den weiteren Verlauf. Wir begleiten Sie ab dem ersten Schritt.
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