Beschäftigungsbewilligungen
Antrag, Verlängerung und Verteidigung bei Versagung.
Erstgespräch vereinbarenBeschäftigungsbewilligungen sind Voraussetzung für viele Anstellungen von Drittstaatsangehörigen. Bei wiederholten Verstößen gegen das AuslBG drohen Versagung künftiger Bewilligungen und schwerwiegende Folgen für den Betrieb.
Unsere Begleitung
- Antragstellung und Behördenkommunikation
- Prüfung der Arbeitsmarktprüfung
- Beschwerden gegen Versagungsbescheide
- Strategie bei Wiederholungsfällen
Voraussetzungen im Überblick
- Arbeitsmarktprüfung durch das AMS
- Entsprechende Qualifikation der Person
- Einhaltung kollektivvertraglicher Entlohnung
- Keine entgegenstehenden öffentlichen Interessen
Häufige Gründe für Versagung
Versagungsbescheide stützen sich häufig auf eine angeblich fehlende arbeitsmarktbezogene Notwendigkeit oder auf frühere Verstöße. In vielen Fällen lohnt sich eine sorgfältig begründete Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht.
Strategische Planung
Wir entwickeln eine mittelfristige Strategie für Personalplanung und Bewilligungen – inklusive Aufenthaltstiteln, Entsendebestätigungen und EU-Anmeldungen. Damit werden Lücken in der Personalbesetzung vermieden.
Häufige Fragen
Bewilligung versagt oder befristet?
Wir prüfen den Bescheid und entwickeln die passende Rechtsmittel- oder Antragsstrategie.
Bewilligungsstrategie besprechen