Berufsverbot
Drohende Untersagung der Gewerbeausübung abwehren.
Erstgespräch vereinbarenWiederholte Verstöße im Arbeitsstrafrecht können zur Untersagung der Geschäftsführertätigkeit, zum Gewerbeentzug oder zu Eintragungen führen, die eine künftige Tätigkeit erheblich einschränken.
Handlungsfelder
- Beschwerde gegen Gewerbeentziehungsbescheide
- Vertretung im Nachsichtsverfahren
- Strategie zur Vermeidung kumulativer Eintragungen
Auslöser im Überblick
- Wiederholte Verurteilungen nach LSD-BG oder AuslBG
- Strafrechtliche Verurteilungen mit Berufsbezug
- Negative Stellungnahmen der Sozialversicherungsträger
- Eintragung als Scheinunternehmen
Verteidigungslinien
Wir prüfen die Verhältnismäßigkeit, die Beweiswürdigung und die Eignung milderer Mittel. In vielen Fällen kann ein Berufsverbot durch nachweisbare organisatorische Verbesserungen abgewendet werden.
Nachsicht und Wiederbestellung
Wir begleiten Anträge auf Nachsicht von Gewerbeausschlussgründen und die Wiederbestellung als gewerberechtlicher Geschäftsführer – einschließlich der erforderlichen Dokumentation.
Häufige Fragen
Gewerbeentzug oder Berufsverbot droht?
Wir entwickeln eine Verteidigungs- und Sanierungsstrategie, um Ihre wirtschaftliche Tätigkeit abzusichern.
Strategie besprechen