Aufenthaltstitel
Rot-Weiß-Rot-Karte, Blaue Karte EU und betriebliche Schlüsselkräfte.
Erstgespräch vereinbarenFür die Beschäftigung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten ist neben der arbeitsrechtlichen Bewilligung ein passender Aufenthaltstitel erforderlich. Wir begleiten Unternehmen durch das gesamte Verfahren.
Typische Titel
- Rot-Weiß-Rot-Karte (Fachkräfte, Schlüsselkräfte, Start-up-Gründer)
- Rot-Weiß-Rot-Karte plus
- Blaue Karte EU
- ICT- und Mobile-ICT-Aufenthaltsbewilligung
Was Arbeitgeber vorbereiten sollten
- Stellenprofil und Entgeltnachweis
- Qualifikationsnachweise der Bewerber:innen
- Nachweise über Unterkunft und Versicherung
- Zeitplan für Einreise und Arbeitsantritt
Verlängerung und Wechsel
Verlängerungsanträge sind rechtzeitig vor Ablauf des Titels zu stellen. Wechseln Arbeitgeber oder Tätigkeit, ist häufig ein Zweckänderungsantrag erforderlich – wir koordinieren diese Schritte fristgerecht.
Rechtsmittel bei Versagung
Gegen abweisende Bescheide steht die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht offen. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und vertreten Sie im gesamten Verfahren bis zur Entscheidung.
Häufige Fragen
Fachkraft aus dem Ausland gewinnen?
Wir koordinieren Aufenthaltstitel, AMS-Verfahren und Arbeitsvertragsgestaltung aus einer Hand.
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