Arbeitsstrafrecht

    Aufenthaltstitel

    Rot-Weiß-Rot-Karte, Blaue Karte EU und betriebliche Schlüsselkräfte.

    Erstgespräch vereinbaren

    Für die Beschäftigung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten ist neben der arbeitsrechtlichen Bewilligung ein passender Aufenthaltstitel erforderlich. Wir begleiten Unternehmen durch das gesamte Verfahren.

    Typische Titel

    • Rot-Weiß-Rot-Karte (Fachkräfte, Schlüsselkräfte, Start-up-Gründer)
    • Rot-Weiß-Rot-Karte plus
    • Blaue Karte EU
    • ICT- und Mobile-ICT-Aufenthaltsbewilligung

    Was Arbeitgeber vorbereiten sollten

    • Stellenprofil und Entgeltnachweis
    • Qualifikationsnachweise der Bewerber:innen
    • Nachweise über Unterkunft und Versicherung
    • Zeitplan für Einreise und Arbeitsantritt

    Verlängerung und Wechsel

    Verlängerungsanträge sind rechtzeitig vor Ablauf des Titels zu stellen. Wechseln Arbeitgeber oder Tätigkeit, ist häufig ein Zweckänderungsantrag erforderlich – wir koordinieren diese Schritte fristgerecht.

    Rechtsmittel bei Versagung

    Gegen abweisende Bescheide steht die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht offen. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und vertreten Sie im gesamten Verfahren bis zur Entscheidung.

    Häufige Fragen

    Fachkraft aus dem Ausland gewinnen?

    Wir koordinieren Aufenthaltstitel, AMS-Verfahren und Arbeitsvertragsgestaltung aus einer Hand.

    Verfahren planen