Strafen wegen Verstößen gegen ASchG und Arbeitnehmerschutznormen
Sicherheit, Gesundheitsschutz und Evaluierungspflichten.
Erstgespräch vereinbarenDas ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber zu umfassenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen. Verstöße werden durch das Arbeitsinspektorat verfolgt – die Strafen treffen regelmäßig die Geschäftsführung persönlich.
Typische Vorwürfe
- Fehlende Evaluierung der Gefahren
- Mängel an Sicherheitseinrichtungen
- Unzureichende Unterweisung der Mitarbeiter
- Verletzung von Melde- und Dokumentationspflichten
Verfahren nach Arbeitsunfällen
Nach schweren Arbeitsunfällen werden parallel zu verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren häufig gerichtliche Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung geführt. Eine abgestimmte Verteidigung ist entscheidend.
Organisationsverantwortung
- Wirksame Bestellung verantwortlicher Beauftragter
- Dokumentation der Unterweisungen
- Regelmäßige Begehungen und Protokolle
- Klare Eskalationswege bei Mängeln
Was wir leisten
Wir verteidigen in Verwaltungsstrafverfahren und gerichtlichen Strafverfahren, prüfen Bestellungen nach § 9 VStG und beraten beim Aufbau funktionierender Sicherheits- und Dokumentationssysteme.
Häufige Fragen
Unfall im Betrieb oder Beanstandung?
Wir koordinieren die Verteidigung gegenüber Arbeitsinspektorat und Staatsanwaltschaft von Beginn an.
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