Arbeitsstrafrecht

    Strafen wegen Verstößen gegen ASchG und Arbeitnehmerschutznormen

    Sicherheit, Gesundheitsschutz und Evaluierungspflichten.

    Erstgespräch vereinbaren

    Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber zu umfassenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen. Verstöße werden durch das Arbeitsinspektorat verfolgt – die Strafen treffen regelmäßig die Geschäftsführung persönlich.

    Typische Vorwürfe

    • Fehlende Evaluierung der Gefahren
    • Mängel an Sicherheitseinrichtungen
    • Unzureichende Unterweisung der Mitarbeiter
    • Verletzung von Melde- und Dokumentationspflichten

    Verfahren nach Arbeitsunfällen

    Nach schweren Arbeitsunfällen werden parallel zu verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren häufig gerichtliche Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung geführt. Eine abgestimmte Verteidigung ist entscheidend.

    Organisationsverantwortung

    • Wirksame Bestellung verantwortlicher Beauftragter
    • Dokumentation der Unterweisungen
    • Regelmäßige Begehungen und Protokolle
    • Klare Eskalationswege bei Mängeln

    Was wir leisten

    Wir verteidigen in Verwaltungsstrafverfahren und gerichtlichen Strafverfahren, prüfen Bestellungen nach § 9 VStG und beraten beim Aufbau funktionierender Sicherheits- und Dokumentationssysteme.

    Häufige Fragen

    Unfall im Betrieb oder Beanstandung?

    Wir koordinieren die Verteidigung gegenüber Arbeitsinspektorat und Staatsanwaltschaft von Beginn an.

    Sofort Kontakt aufnehmen